Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat sich für eine schnellere Umsetzung von nach Europarecht möglichen Erleichterungen für Kleinstbetriebe ausgesprochen. Er bezieht sich auf die am 21.03.2012 von der Europäischen Union veröffentlichte Richtlinie 2012/6/EU, die den Mitgliedstaaten neue Möglichkeiten gibt, im nationalen Recht Vereinfachungen für den Jahresabschluss von Kleinstbetrieben zu regeln. Bedeutendste Neuregelung der Richtlinie ist die Möglichkeit, Kleinstbetriebe von der Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse zu befreien, sofern eine Hinterlegung in einem staatlichen Register erfolgt. Der DStV hatte sich eigenen Angaben zufolge auf europäischer Ebene für eine solche Erleichterung eingesetzt, um den deutschen Mittelstand zu stärken. Jetzt hat er das Bundesjustizministerium aufgefordert, für eine schnelle Umsetzung der nunmehr möglichen Erleichterungen zu sorgen.
Deutscher Steuerberaterverband, PM vom 07.05.2012
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