Sind die Eltern eines vierjährigen Jungen geschieden, wobei das Kind bei der Mama lebt und die Umgangszeiten mit dem Vater gerichtlich festgelegt worden sind (der Papa sieht das Kind an jedem zweiten Wochenende, an jedem zweiten Feiertag sowie in den Sommerferien für zwei Wochen), so kann die Mutter des Vaters nicht noch weitere Besuchszeiten für ihren Enkel durchsetzen.
Das gelte insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass beide Großelternpaare sich sehr stark in den Konflikt der Eltern über Umgangsrecht und Erziehung einmischten, so das OLG Hamm. Würde darüber hinaus die Bezugsperson für den Jungen noch häufiger wechseln, so wäre das für das Wohl des Kindes schädlich. Die Oma väterlicherseits müsse die Zeiten (mit-)wahrnehmen, die ihrem Sohn zustehen. OLG Hamm, 8 WF 27/11
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