Grenzüberschreitende Schwarzarbeit: Deutschland und Niederlande wollen Kooperation bei Bekämpfung verbessern

Die Bundesrepublik Deutschland und die Niederlande wollen bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schwarzarbeit besser kooperieren. Daher hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zum deutsch-niederländischen Vertrag zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit (BT-Drs. 17/12015) eingebracht. Der Staatsvertrag enthält die notwendigen Regelungen für eine engere Zusammenarbeit und einen effektiven Informationsaustausch mit den zuständigen niederländischen Stellen. Mit dem jetzt eingebrachten Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen für die Ratifikation des Vertrages geschaffen werden. Außerdem enthält das Gesetz eine Ermächtigung der Bundesregierung, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages durch Rechtsverordnung in Kraft zu setzen.

Deutscher Bundestag, PM vom 21.01.2013

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