Grenzüberschreitende Erbschaften: EU-Kommission plant Vereinfachung

Die Europäische Kommission will EU-Bürger, die ausländisches Vermögen erben, steuerlich entlasten. In einer Mitteilung vom 15.12.2011 hat sie deswegen eine flexiblere Anwendung nationaler Bestimmungen vorgeschlagen, um Erben vor einer Doppelbesteuerung zu bewahren. Die Empfehlung bietet Lösungen für die Fälle an, in denen mehrere Mitgliedstaaten Besteuerungsrechte haben. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die entsprechenden Lösungen in ihren nationalen Rechtsvorschriften oder ihren Verwaltungspraktiken aufzunehmen.

Als weiteres Problem im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer erachtet die Kommission die steuerliche Diskriminierung. Einige Mitgliedstaaten wendeten einen höheren Steuersatz an, wenn sich die Vermögenswerte, der Erblasser und/oder der Erbe im Ausland befinden. In solchen Fällen sei das EU-Recht eindeutig: Die Mitgliedstaaten seien verpflichtet, die in den Verträgen verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Freizügigkeit zu wahren.

Die Kommission hat angekündigt, Gespräche mit den Mitgliedstaaten für eine angemessene Umsetzung der Empfehlung zu führen. In drei Jahren will sie einen Bewertungsbericht vorlegen, in dem untersucht wird, wie sich die Situation entwickelt hat. Auf der Grundlage dieses Berichts möchte sie entscheiden, ob weitere Maßnahmen auf nationaler oder EU-Ebene erforderlich sind. Bis dahin werde sie als „Hüterin der Verträge“ weiterhin die erforderlichen Schritte unternehmen, um gegen diskriminierende Aspekte in den Steuerregelungen der Mitgliedstaaten vorzugehen.

Europäische Kommission, PM vom 15.12.2011

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