Die Bundesrepublik Deutschland hat ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Türkei geschlossen. Den entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen (BT-Drs. 17/8841) hat die Bundesregierung jetzt in den Bundestag eingebracht.
Die Bundesregierung bezeichnet Doppelbesteuerungen als erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen. Von dem Abkommen, das sich an den Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) anlehnt, verspricht sich die Regierung steuerliche Mehreinnahmen. So werde sich die Abschaffung der bisher bestehenden Möglichkeit zur Anrechnung fiktiver, tatsächlich aber nicht gezahlter türkischer Steuern auf die deutsche Steuer positiv auf das deutsche Steueraufkommen auswirken. Mit Hilfe der durch das Abkommen ermöglichten Ausweitung des Informationsaustausches auf Steuern jeder Art würden künftig Steuerausfälle verhindert, schreibt die Bundesregierung.
Deutscher Bundestag, PM vom 07.03.2012
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