Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen wird neu geregelt

Das Bundesfinanzministerium (BMF) informiert über ein Gesetz, das eine Neuregelung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen vorsieht. Künftig solle auf eine abschließende Aufzählung der befugten Personen und Vereinigungen verzichtet werden. Stattdessen solle die Befugnis neu geordnet und um eine (generalklauselartig formulierte) Regelung zur Hilfeleistung in Steuersachen, die als Nebenleistung zu einer nichtsteuerberatenden Haupttätigkeit erbracht wird, ergänzt werden.

In diesem Zusammenhang soll laut BMF auch die Befugnis von Lohnsteuerhilfevereinen zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen aus dem bisherigen Regelungssystem herausgenommen und gesondert geregelt werden. Zugleich sollen Berufs- und Interessenvereinigungen sowie genossenschaftliche Prüfverbände, Spediteure und sonstige Zollvertreter unter niedrigschwelligen Voraussetzungen (weiterhin) geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen erbringen dürfen.

Außerdem sei vorgesehen, die Vorschrift über die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen weitestgehend an die Regelung des § 6 des Rechtsdienstleistungsgesetzes anzugleichen, die für die unentgeltliche Rechtsdienstleistung auf allen anderen Rechtsgebieten gilt. Damit solle ein kohärentes Regelungsgefüge entstehen.

Bundesfinanzministerium, PM vom 12.05.2023