Geldanlage: 5.000 Euro Gebühren für 6.000 EuroEdelmetall-Einlagerung sind „erklärungsbedürftig“

Ein Ehepaar, das von einem Anlagevermittler empfohlen bekommen hat, regelmäßig Geld in Silber und Gold zu investieren (und das über einen Zeitraum von 2 Jahren auch in Höhe von insgesamt knapp 6.000 Euro in die Tat umsetzte), muss die geforderte Depotgebühr (hier in Höhe von fast 5.000 Euro) des Edelmetallhändlers und -verwalters nicht bezahlen, wenn es das Depot kündigt und auf die Gebühr vor Abschluss des Anlagevertrages nicht „in deutlicher Art und Weise“ hingewiesen worden ist.

Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts sei nicht Vertragsinhalt geworden, so das Amtsgericht München. Der Vermittler oder der Unternehmer hätten vollständig und zutreffend über das Anlagemodell unterrichten müssen. Denn es sei zu vermuten, dass der Anleger bei zutreffender Aufklärung von der Zeichnung der Anlage abgesehen hätte. AmG München, 122 C 4188/14