Gastronomiebetriebe: Ampel-Kennzeichnung soll über Hygiene informieren

Eine Ampel-Kennzeichnung soll Verbraucher in Zukunft bundesweit einheitlich darüber informieren, wie Gastronomie-Betreiber es mit der Hygiene in ihrem Betrieben halten. Das haben die Verbraucherschutzminister der Bundesländer auf einer Sondersitzung am 19.05.2011 beschlossen.

Vorgesehen ist ein farblich abgestuftes Kontrollbarometer (Balkensymbol), wie das Verbraucherschutzministerium des Landes Rheinland-Pfalz mitteilt. Dabei wird mit Farbabstufungen angezeigt, ob die Anforderungen erfüllt, teilweise erfüllt oder unzureichend erfüllt werden. Bewertet wird dabei unter anderem das „Verhalten des Lebensmittelunternehmers“, die „Verlässlichkeit der Eigenkontrollen“ und das „Hygienemanagement“.

Die Ergebnisse sollen erst einmal in Gastronomie-Betrieben angebracht werden. Später soll das Transparenz-System in allen Betriebsarten, die Lebensmittel behandeln oder in den Verkehr bringen, angewendet werden.

Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz, PM vom 19.05.2011

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