Für „tricksendes“ Kind muss die Mama nicht einstehen

Ruft ein minderjähriges Kind heimlich vom heimischen Festnetzanschluss einen Auskunftsdienst an, um sich darüber mit verschiedenen Handyanschlüssen verbinden zu lassen (das Kind nannte hier jeweils die Nummern), so hat die Mutter – als Inhaberin des Festnetzes – nicht für die hohen Kosten einzustehen (hier ging es um mehr als 500 € für einen Monat).

Das gelte jedenfalls dann, wenn die Mama beim Festnetzanbieter eine

Sperre für Handynummern hat einbauen lassen. Das Handeln des Kindes kann der Mutter nicht zugerechnet werden, denn sie hätte es „auch bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt nicht erkennen und verhindern können“, dass das Kind heimlich telefoniert. Sie habe „zur Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt die ihr zumutbaren geeigneten Vorkehrungen getroffen, um eine von ihr nicht gebilligte Nutzung des Telefons zu unterbinden“, entschied das Landgericht (LG) Münster.

LG Münster, 6 S 25/11