Förderung von E-Mobilität: Steuervorteile und Kaufprämie beschlossen

Wer ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug erwirbt, erhält eine Prämie von 4.000 Euro. Zudem sollen neue Elektroautos zehn Jahre von der Steuer befreit sein. Beides hat das Bundeskabinett beschlossen. Beim Aufladen eines Elektroautos im Betrieb des Arbeitgebers sollen die ersparten  Stromkosten – anders als bei anderen ArbeitgeberVergünstigungen, etwa Dienstwagen oder Essensgutscheinen – nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden. Arbeitgeber sollen über die Lohnsteuer den Aufbau von Ladestationen auf ihrem Betriebsgelände bezuschussen lassen können. Auch derjenige, der sich ein Elektroauto neu zulegt, soll sparen. Ein solches soll ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sein.

Zudem wird es einen Umweltbonus für Elektrofahrzeuge geben – die so genannte Kaufprämie. Vorgesehen ist, einen Betrag von 4.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge und von 3.000 Euro für Plug-in-Hybride zu gewähren. Bund und Industrie sollen jeweils die Hälfte des Zuschusses tragen. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), das den Bonus auszahlen wird. Die Anträge können online beim Bafa gestellt werden. Das Amt vergibt die Förderung solange bis die Bundesmittel von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind. Das Programm läuft spätestens 2019 aus.

Schließlich will die Regierung den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Schnelllade- und Normallladestationen fördern. 300 Millionen Euro stellt sie dafür von 2017 und bis 2020 bereit. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen wird das Programm verwalten. Die Mittel für die Maßnahmen des Paketes sollen aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ bereitgestellt werden. Bundesregierung, PM vom 18.05.2016

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