Firmenwagen-Besteuerung: Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Unternehmern gefordert

Der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) fordert die Finanzverwaltung dazu auf, Arbeitnehmer und Unternehmer bei der Besteuerung von Firmenwagen gleich zu behandeln. Während Arbeitnehmer nach einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums Wege zur Arbeit mit dem Dienstfahrzeug genau abrechnen könnten, müssten Unternehmer nach wie vor pauschalieren, moniert der Verein. Dieses Ungleichgewicht müsse beseitigt und bereits ergangene steuerzahlerfreundliche Entscheidungen zur Dienstwagenbesteuerung auch auf Unternehmer angewandt werden. Die bisherige Verwaltungsanweisung berücksichtige nur Arbeitnehmer.

Ausgangspunkt waren laut BdSt mehrere Entscheidungen des Bundesfinanzhofes, die eine genaue Abrechnung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zuließen (Urteile vom 22.09.2010, VI R 54/09 und VI R 55/09). Zunächst habe sich die Finanzverwaltung geweigert, diese Entscheidungen anzuwenden und einen Nichtanwendungserlass zu verordnen. Mit Verwaltungsschreiben vom 01.04.2011 habe sie dann die steuerzahlerfreundlichen Urteile akzeptiert. Das Verwaltungsschreiben habe sich jedoch ausdrücklich nur auf Arbeitnehmer bezogen. Deswegen habe der BdSt nachgefragt, ob die Regelung auch für Unternehmer gilt. Dies sei verneint worden.

Der Steuerzahlerbund bezweifelt, ob diese Differenzierung berechtigt ist. Seiner Ansicht nach sollten Unternehmer, die den Firmenwagen weniger als an 15 Tagen im Monat für Fahrten Wohnung/Betrieb benutzen, auf eine taggenaue Abrechnung bestehen. Unter Umständen müsse eine gerichtliche Klärung erfolgen. Bund der Steuerzahler, PM vom 05.07.2011

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