Finanzämter in Rheinland-Pfalz verschicken ab 2012 keine Zahlungshinweise mehr

Bürger und Firmen, die Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer vorauszahlen müssen, werden ab 2012 von den Finanzämtern in Rheinland-Pfalz nicht mehr auf die Fälligkeit der Vorauszahlungen hingewiesen. Dies teilt die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz mit. Betroffenen rät sie, am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen, um eine pünktliche Zahlung sicherzustellen.

Nach Angaben der OFD kann der Bürger beim Einzugsverfahren entscheiden, ob die Teilnahme für alle Beträge zu seiner Steuernummer gilt oder ob sie auf bestimmte Steuerarten und Vorauszahlungen beschränkt werden soll. Ein Vordruck für die Teilnahmeerklärung werde mit dem letztmalig zugestellten Zahlungshinweis verschickt. Die Versendung der Zahlungshinweise wird laut OFD aus Kostengründen eingestellt. Das Land Rheinland-Pfalz spare damit jährlich rund 220.000 Euro allein an Porto- und Papierkosten.

Oberfinanzdirektion Koblenz, PM vom 28.11.2011

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