Belgien soll seine Rechtsvorschriften zum Steuerabzug fiktiver Zinsen ändern. Dies verlangt die Europäische Kommission. Belgien hat jetzt zwei Monate Zeit, um seine Bestimmungen mit den EU-Rechtsvorschriften in Einklang zu bringen. Ansonsten läuft der EU-Mitgliedstaat Gefahr, vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt zu werden. Rechtlicher Hintergrund: Belgien gestattet den Abzug fiktiver Zinsen auf Eigenkapital, um dem Risiko Rechnung zu tragen, das sich aus der Investition von Eigenkapital in eine Geschäftstätigkeit ergibt. Die derzeitigen belgischen Vorschriften ermöglichen einen solchen Steuerabzug für belgische Immobilien und Betriebsstätten, nicht jedoch für ausländische Immobilien und Betriebsstätten.
Nach Auffassung der Kommission verstößt dies gegen EU-Recht. Die Niederlassungsfreiheit untersage den Ausschluss ausländischer Betriebsstätten und der freie Kapitalverkehr den Ausschluss ausländischer Immobilien. Allerdings stellt die Kommission den fiktiven Zinsabzug als solchen nicht infrage. Sie beanstandet nur seine diskriminierende Anwendung.
Europäische Kommission, PM vom 26.01.2012
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