Faire Besteuerung: EU-Kommission sagt Briefkastenfirmen den Kampf an

Die Europäische Kommission hat am 22.12.2021 eine Initiative im

Kampf gegen die missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen für

Steuerzwecke vorgestellt. „Durch die künftigen Überwachungs- und Berichterstattungspflichten für Briefkastenfirmen wird es für diese schwieriger sein, sich unfaire Steuervorteile zunutze zu machen, und für die nationalen Behörden leichter, missbräuchliche Nutzungen von Briefkastenfirmen aufzudecken“, so Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis.

Der Vorschlag zielt auf Unternehmen in der EU, die keine oder nur eine minimale Geschäftstätigkeit unterhalten. Sie sollen keine Steuervorteile in Anspruch nehmen können und die Steuerzahler nicht finanziell belasten. Hierdurch sollen auch faire

Wettbewerbsbedingungen für die große Mehrheit der europäischen

Unternehmen sichergestellt werden, die für die wirtschaftliche Erholung der EU eine entscheidende Rolle spielen. Außerdem werde dafür gesorgt, dass die normalen Steuerzahler keine zusätzliche finanzielle Belastung tragen müssen, weil andere vermeiden wollen, ihren fairen Anteil zu zahlen, so die Kommission.

Briefkastenfirmen könnten nützliche gewerbliche und geschäftliche

Funktionen erfüllen, doch würden sie von einigen internationalen Konzernen und auch von Einzelpersonen missbräuchlich dazu genutzt, um eine aggressive Steuerplanung zu betreiben oder Steuern zu hinterziehen. Einige Unternehmen lenkten Finanzströme an Briefkastenfirmen in Ländern und Gebieten, die keine oder nur sehr niedrige Steuersätze haben oder in denen Steuern leicht umgangen werden können. In ähnlicher Weise könnten auch Einzelpersonen auf Briefkastenfirmen zurückgreifen, um Vermögenswerte und Immobilien am Fiskus vorbei zu schleusen, entweder in ihrem Wohnsitzland oder in dem Land, in dem sich das Vermögen befindet.

Der für Wirtschaft zuständige Kommissar Paolo Gentiloni merkte seinerseits an: „Mit diesem Vorschlag werden die Schrauben für Briefkastenfirmen enger gezogen: Durch die neuen

Transparenzstandards kann die missbräuchliche Nutzung dieser

Gesellschaften für Steuerzwecke leichter aufgedeckt werden. Der Vorschlag sieht objektive Indikatoren vor, anhand von denen die nationalen Steuerbehörden einfacher feststellen können, ob Firmen lediglich auf dem Papier bestehen: Ist dies der Fall, gelten für das Unternehmen neue steuerliche Aufzeichnungspflichten, und es verliert seinen Anspruch auf Steuervergünstigungen. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt in unserem Kampf gegen Steuervermeidung und -hinterziehung in der Europäischen Union.“ Der Vorschlag soll nach Annahme durch die Mitgliedstaaten am

01.01.2024 in Kraft treten. Er ist eine der Initiativen im Instrumentenkasten der Kommission zur Bekämpfung missbräuchlicher Steuerpraktiken.

Europäische Kommission, PM vom 22.12.2021