Erdbeben in der Türkei und Syrien: BMF-Schreiben zu steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer

Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) dreht sich um die Behandlung steuerlicher Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien. Das Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion habe sehr großes menschliches Leid und massive Schäden an der Infrastruktur verursacht, heißt es in der Einführung des Schreibens. Zur Unterstützung der Betroffenen in der Türkei und in Syrien werden Verwaltungserleichterungen in dem Schreiben zusammengefasst. Sie gelten laut BMF für Maßnahmen, die vom 06.02.2023 bis zum 31.12.2023 durchgeführt werden. Unter anderem eingegangen wird auf den Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen, auf Maßnahmen von steuerbegünstigten Körperschaften für durch das Erdbeben geschädigte Personen und die steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen. Das ausführliche Schreiben ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar.