Die Länder haben in ihrer Sitzung am 19.09.2014 Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zum so genannten Elterngeld Plus geübt. Dass die neue Regelung diejenigen vom Bezug der so genannten Partnermonate sowie des Partnerschaftsbonus beim Elterngeld ausschließe, die – wie familienrechtlich gewollt – nach einer Trennung das gemeinsame Sorgerecht aufrechterhalten, sei nicht nachvollziehbar. Eine familienpolitische Leistung dürfe gerade keine Anreize setzen, ein gemeinsames Sorgerecht aufzulösen, betont der Bundesrat. Grundlage für die Gewährung der zusätzlichen Monate müsse vielmehr die reale soziale Situation sein.
Eine Ergänzung fordert der Bundesrat auch im Hinblick auf die Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit während der Elternzeit. Für die Verteilung sollten seiner Meinung nach die gleichen Anforderungen wie für die Reduzierung der Arbeitszeit gelten. Zudem möchte der Bundesrat durch eine klarere Regelung der örtlichen Zuständigkeit der Elterngeldstellen im Fall eines Wohnortwechsels für Verwaltungsvereinfachung sorgen. Er weist auch auf die neu entstehenden Verwaltungskosten hin, die in erster Linie die Länder träfen, und fordert den Bund auf, diese Kosten zu übernehmen.
Hintergrund: Die Bundesregierung möchte mit ihrem Gesetzentwurf das „Elterngeld Plus“ einführen. Mit dem „Partnerschaftsbonus“ und einer Flexibilisierung der Elternzeit will sie Eltern zukünftig zielgenauer darin unterstützen, ihre Vorstellungen einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf umzusetzen. Arbeiten Mutter oder Vater nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit, sollen sie daher künftig bis zu 28 Monate lang Elterngeld beziehen können. Bisher war die Be-
zugszeit auf 14 Monate begrenzt. Zudem soll es einen Partnerschaftsbonus geben. Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, sollen sie jeweils zusätzlich vier Monate das Elterngeld Plus erhalten.
Bundesrat, PM vom 19.09.2014
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