Einkommensteuer: Elektronische Übermittlung der Steuererklärung gilt nicht für alle

Für 2011 müssen Unternehmer, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Personengesellschaften sowie GmbH-Gesellschafter beim Verkauf ihrer Beteiligung erstmals verpflichtend ihre Steuererklärungen auf elektronischem Weg online statt wie bisher auf Papier bei ihrem Finanzamt einreichen. Das betrifft dann auch private Angaben, wie etwa zu den Kindern, Renten, Mieteinkünfte oder außergewöhnlichen Belastungen. Das gilt bei Selbstständigen unabhängig davon, ob sie ihren Gewinn nach Buchführung und Bilanz oder der einfachen EinnahmeÜberschuss-Rechnung ermitteln.

Für diese elektronische Übermittlung benötigen Selbstständige ein Zertifikat, das sie nach kostenloser einmaliger Registrierung über das Internet unter www.elsteronline.de/eportal/ erhalten. Dies kann bis zu zwei Wochen nach der Anmeldung dauern, so dass dies schon vor Abgabe der Steuererklärung erledigt werden sollte. Arbeitnehmer mit gewerblichen Nebeneinkünften bis maximal 410 Euro sind von dieser neuen Verpflichtung befreit, sie können aber wie alle anderen privaten Steuerzahler ihre Einkommensteuererklärung freiwillig elektronisch übermitteln, wenn sie auf Papier verzichten möchten.

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