Einheitliches Patentgericht startet am 01.06.2023

Deutschland hat am 17.02.2023 das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) ratifiziert. Mit der Zustimmung durch Deutschland sind die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Übereinkommens geschaffen worden. Das Einheitliche Patentgericht wird am 01.06.2023 seine Arbeit aufnehmen.

Das EPGÜ tritt nach der Ratifikation durch Deutschland am 01.06.2023 in Kraft. Das Einheitliche Patentgericht soll künftig in einem einheitlichen Verfahren für alle beteiligten EU-Mitgliedstaaten über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen sowie dem neuen EU-Einheitspatent zuständig sein.

Das Gericht wird Patentstreitigkeiten mit unmittelbarer Wirkung zunächst für 17 Staaten entscheiden (Deutschland, Frankreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien). Weitere EU-Mitgliedstaaten können sich zukünftig dem Einheitlichen Patentschutz anschließen.

Im Rahmen der Vorbereitungen haben die Mitgliedstaaten sich auf eine Zivilprozessordnung für das neue Verfahren geeinigt, in dem moderne Technik zum Einsatz kommt. Die Akten des Gerichts werden vollelektronisch in einem Case Management System geführt; auch die Entscheidungen des Gerichts ergehen in elektronischer Form. Die einschlägigen Rechtsakte sowie weiterführende Informationen können auf der Webseite des Einheitlichen Patentgerichts „www.unified-patent-court.org“ abgerufen werden. Erstinstanzliche Kammern werden in den teilnehmenden Mitgliedstaaten eingerichtet, in Deutschland an den Standorten Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München. Das Berufungsgericht hat seinen Sitz in Luxemburg. Der Präsident des Berufungsgerichts ist Klaus Grabinski aus Deutschland, die Präsidentin des Gerichts Erster Instanz Florence Butin aus Frankreich.

Bundesjustizministerium, PM vom 17.02.2023