Ein betagtes Ehepaar, das in einer Wohnungseigentümergemeinschaft lebt, kann gegen die Versammlung durchsetzen, zusätzliche Handläufe anzubringen, wenn die Maßnahme – insbesondere für den gehbehinderten Mann – die Bewegungssicherheit („Barrierefreiheit“) verbessert. Allerdings müssen die Kosten nicht von der Eigentümergemeinschaft getragen werden. Das könne zwar dann verlangt werden, wenn der Betrag für jeden einzelnen eine nur „verhältnismäßig geringe finanzielle Belastung“ bedeuten, einen der Betroffenen aber unzumutbar belasten würde, urteilten die Richter des LG Köln. LG Köln, 29 S 246/10

