Kulturstaatsministerin Monika Grütters plädiert für eine ermäßigte Mehrwertsteuer auch für elektronische Bücher. Nur so könne im Zeitalter digitaler Technologien die Vielfalt des Bücherangebots gesichert werden.
Die ermäßigte Besteuerung trage wesentlich zur Information und zu selbstständiger Meinungsbildung in der Bevölkerung bei, meint Grütters. Sie senke nicht nur die Zugangsschwelle zum Buch und zu Zeitungen als Kulturgut, sondern auch zur darin enthaltenen Literatur und Berichterstattung. Dies sei davon unabhängig, ob der Leser das
Buch oder die Zeitung in körperlicher Form in die Hand nehme oder sich elektronische Versionen auf sein mobiles Lesegerät herunterlade. Nach geltendem EU-Recht werden elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften bisher mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belegt. „Der ermäßigte Steuersatz für E-Books und E-Zeitungen sollte möglichst bald auf die EU-Agenda gesetzt werden“, fordert Grütters. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag sei festgeschrieben, seitens der Bundesregierung auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass auf E-Books und E-Zeitungen künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz verbindlich Anwendung finden soll. Grütters kündigt an, sich in diesem Zusammenhang auch für die Erhaltung der Buchpreisbindung einzusetzen, um die kulturell wichtige Vielfalt der Bücher und Buchhandlungen weiter zu sichern.
Frankreich und Luxemburg hätten den reduzierten Mehrwertsteuersatz für E-Books bereits eingeführt. Allerdings habe die Europäische Kommission beide Länder im September 2013 vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, da dies bislang gegen die europäischen Vorgaben verstoße.
Bundesregierung, PM vom 27.01.2014
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