Die Bahn haftet bei Unfall auf eisglattem Bahnsteig

Zugreisende, die sich auf eisglatten Bahnsteigen verletzen, können nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes Schadensersatz vom Bahnunternehmen verlangen. Die Bahn ist verpflichtet, für sichere Züge und für einen sicheren Zugang zu den Zügen zu sorgen. Eine Frau hatte eine Fahrkarte von Solingen nach Dresden gekauft. Sie stürzte auf dem Weg zum Haltepunkt des ICE auf einem eisglatten Bahnsteig und brach sich das Handgelenk. Ihre Schadensersatzklage blieb zunächst erfolglos, weil Sie nicht den „Richtigen“ verklagte hatte. Hier bestand folgende Konstellation: Die DB Fernverkehr AG erbringt Eisenbahnverkehrsleistungen im Fernverkehr. Eigentümerin des Bahnhofs ist die DB Station & Service AG. Reinigung und Winterdienst waren auf die DB Services GmbH übertragen. Diese hatte wiederum einen Subunternehmer mit der Wahrnehmung des Winterdienstes betraut. Dieser hafte für die Unfallfolgen, so wurde „von oben“ argumentiert. Der Bundesgerichtshof hat mit dieser Verschachtelung jedoch „aufgeräumt“ und festgestellt, es ist unzulässig, die Verantwortung auf Subunternehmer abzuwälzen. Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen ist aufgrund eines Personenbeförderungsvertrags dafür verantwortlich, dass kein Fahrgast zu Schaden kommt. Das gilt nicht nur für die eigentliche Beförderung, sondern auch für das Ein- und Aussteigen sowie für den Zu- und Abgang zu den Zügen.

An dieser rechtlichen Verantwortung ändert auch die gesetzlich eingeführte rechtliche Trennung von Fahrbetrieb und Infrastruktur nichts: Das Eisenbahnunternehmen bleibt im Ergebnis verkehrssicherungspflichtig. Wird diese Pflicht schuldhaft verletzt (entfällt z.B. der Winterdienst auf Bahnsteigen), haftet das Eisenbahnverkehrsunternehmen (hier: die DB Fernverkehr AG).

Es muss sich dabei ein mögliches Verschulden des Eisenbahninfrastrukturunternehmens (hier: der Inhaberin der Bahnhöfe), mit dem es zusammenarbeitet, zurechnen lassen. Das gilt ebenfalls im Fall der Übertragung der Verkehrssicherungspflichten auf Subunternehmer. Auch deren Verschulden hat die Bahn in gleichem Umfang zu vertreten wie ein eigenes Verschulden.

BGH, Urteil vom 17.1.2012, X ZR 59/11

Der Fernbusverkehr wird liberalisiert. Der Bundesrat hat dafür am 02.11.2012 grünes Licht gegeben. Damit sind ab dem Jahr 2013 Reiseziele in ganz Deutschland auch mit dem Fernbus erreichbar. Zudem soll der vom Bundesrat gefasste Beschluss für eine vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr bis zum Jahr 2022 sorgen.

Das entsprechende Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

Bundesrat, PM vom 02.11.2012