Busfahrer: Entkommt eventuell der Haftung für geschmuggelte Zigaretten

Ein Busfahrer aus Schweinfurt muss wahrscheinlich nicht dafür einstehen, dass in seinem Bus Schmuggelzigaretten gefunden worden sind, die sich keinem Fahrgast zuordnen lassen. Jedenfalls haben die Zollbeamten ihren Ermessensspielraum nicht ausreichend zugunsten des Fahrers ausgenutzt. Dies hat das Münchener Finanzgericht (FG) entschieden, wie der Bayerische Rundfunk auf seiner Internetseite berichtet.

Im Bus des Fahrers waren in der Nähe der deutsch-tschechischen Grenze unverzollte Zigaretten gefunden worden. Dafür sollte der Fahrer über 500 Euro an Tabaksteuer zahlen. Ob es dabei bleibt, ist noch offen. Das FG München hat die Zollverwaltung lediglich dazu verpflichtet, wegen der fehlerhaften Ermessensentscheidung noch einmal über den Fall zu entscheiden.

Bayerischer Rundfunk online, Meldung vom 13.10.2011

ConTax Muschlin & Partner
Ihr Steuerberater in Rostock