Bundesrat will Schutz vor arbeitsbedingten psychischen Belastungen verbessern

Die Länder wollen Beschäftigte besser vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit schützen. Sie haben am 03.05.2013 eine Verordnung (BR-Drs. 315/13) beschlossen, mit der sie die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes für psychische Belastungen konkretisieren wollen. Betrieben und Aufsichtsbehörden fehle in diesem Zusammenhang bisher ein verbindlicher Bezugsrahmen, erläutert der Bundesrat. Die bestehenden rechtlichen Vorgaben seien zu abstrakt.

Nach den Auswertungen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit gehöre arbeitsbedingter Stress zu den wesentlichen gesundheitsgefährdenden Ursachen in der Arbeitswelt, so die Länder. Im Jahr 2011 seien 53 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage allein auf das Konto psychischer Störungen gegangen. Das sei ein Anstieg um mehr als 80 Prozent in den letzten fünf Jahren. Die Vorlage werde nun der Bundesregierung zugeleitet, damit diese die Rechtsverordnung erlässt.

Bundesrat, PM vom 03.05.2013