Betriebsprüfung: Finanzbeamte holen üppige Mehrergebnisse

Immer mehr Firmen, Freiberufler, Landwirte, Bauherrengemeinschaften, Verlustzuweisungsgesellschaften und seit 2010 auch vermögende Privatpersonen müssen sich einer Betriebsprüfung unterziehen. Aber auch Umsatzsteuer-Sonderprüfungen drohen zusätzlich oder anderen Personenkreisen, etwa Hausbesitzern, die Räume steuerpflichtig vermieten. So führten die im Jahr 2011 insgesamt 93.144 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder zu einem Mehrergebnis von fast 2 Milliarden Euro, wie das Bundesministerium der Finanzen am 19.4.2012 mitteilte. Diese Visiten werden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen. Im Jahresdurchschnitt waren 1.937 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt, die jeweils im Durchschnitt 48 Sonderprüfungen durchführten, was für jeden eingesetzten Prüfer ein durchschnittliches Mehrergebnis von knapp 1 Million Euro bedeutet. Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten. Hier holten die gut 13.000 vorhandenen Betriebsprüfer bei ihren mehr als 200.000 Besuchen im Jahr 2010 ebenfalls ein stolzes Mehrergebnis, nämlich Steuern und Nachzahlungszinsen von 16,8 Milliarden Euro für die Staatskasse rein. Hinzu kommen dann noch die weiteren Einnahmen der Lohnsteueraußenprüfung und der Steuerfahndungsdienste, die sind in diesen Mehrergebnissen nämlich ebenfalls nicht enthalten. In der Betriebsprüfungskartei des Fiskus sind 8,5 Millionen Steuerpflichtige gespeichert, unterteilt nach Groß, Mittel, Klein- und Kleinstbetrieb. Generell ergibt sich mit 71 Prozent der größte Teil der Mehrsteuern aus der Prüfung der 191.600 Großbetriebe.

Wie oft die Beamten kommen, hängt von Umsatz und Ertrag ab, Mittelständler müssen statistisch gesehen alle 13,7 Jahre mit einem Besuch rechnen, Großbetrieb sogar alle 4,7 Jahre mit einer Anschlussprüfung. Neben der Größe des Betriebes hängt die Häufigkeit einer Prüfung von Zufallsauswahl, besonderen Auffälligkeiten in der Steuererklärung und Branchenschwerpunkten ab. Waren die Beamten früher mit Akten und Bleistift ausgestattet, erscheinen sie jetzt mit moderner Software effektiver und können dadurch mehr Fälle erledigen. Ihr Laptop beinhaltet neben den im Amt gespeicherten Steuerdaten die Prüfungssoftware IDEA. Die wird von Beamten genutzt, um die Zugriffe auf die Firmen-EDV auszuwerten, abzugleichen und auf Schlüssigkeiten zu überprüfen. Hierzu müssen die besuchten Betriebe ihre Buchhaltungsdaten am PC jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar machen. Die Beamten loggen sich entweder in die Software des Unternehmens ein, lassen die Daten auf den eigenen Laptop überspielen oder als CD aushändigen. Die per Klick erreichbaren Ergebnisse waren früher nur mühselig per Hand durchzuführen und auf eine Zufallsauswahl beschränkt.

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