Betrieb in Spanien: Deutsches Gericht lehnt Antrag auf Stilllegungsverbot ab

Der Europäische Betriebsrat einer europaweit tätigen Unternehmensgruppe aus dem Bereich der Automobilzulieferer ist mit seinem Antrag gescheitert, mit dem er es der Unternehmensgruppe verbieten lassen wollte, einen Betrieb in Spanien stillzulegen.

Rechtlicher Hintergrund: Das Gesetz über Europäische Betriebsräte, das auf einer EG-Richtlinie beruht, sieht in europaweit tätigen Unternehmen und Unternehmensgruppen Unterrichtungs- und Anhörungsrechte der Europäischen Betriebsräte vor, bevor Maßnahmen wie Betriebsstilllegungen durchgeführt werden.

Der im Kölner Bezirk ansässige Europäische Betriebsrat der Unternehmensgruppe wollte dieser im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagen lassen, die Stilllegung durchzuführen, ohne ihn zuvor zu informieren und zu konsultieren.

Das LAG nahm zwar seine Zuständigkeit an, lehnte den Antrag aber ab, weil das Gesetz über Europäische Betriebsräte anders als das deutsche Betriebsverfassungsgesetz keine echten Mitbestimmungsrechte kenne und als Sanktion bei Verstößen gegen die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte nur Bußgelder vorsehe.

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 08.09.2011, 13 Ta 267/11

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