Wird ein Mobilfunkvertrag mit einem Pauschaltarif (Flatrate) wegen Zahlungsverzugs des Kunden vom Anbieter gekündigt, so darf das Unternehmen die Grundgebühr (hier in Höhe von 67,18 Euro pro Monat) zwar bis zum Ende der Vertragslaufzeit berechnen – aber reduziert um einen 50prozentigen Abschlag wegen ersparter Aufwendungen. AmG Tempelhof-Kreuzberg, 24 C 107/12
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