Baurecht: Mieter können sich nicht auf Nachbarrechte berufen

Mieter können keine baurechtlichen Nachbarrechte geltend machen. Dies bekamen zwei Oldenburger zu spüren, die nicht hinnehmen wollen, dass in der Nähe der von ihnen angemieteten Wohnungen Unterkünfte für Asylbewerber entstehen sollen. Ihre Anträge auf Eilrechtsschutz gegen eine entsprechende Baugenehmigung lehnte das Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg ab.

Die Antragsteller hatten geltend gemacht, die geplante Nutzung der früheren Kasernen als Unterkünfte für Asylbewerber sei nicht gebietsverträglich, da die nähere Umgebung einem reinen Wohngebiet entspreche. Außerdem befürchten sie Konflikte sowie Lärmbelästigungen. Das VG weist demgegenüber darauf hin, dass die Antragsteller als Mieter keine Nachbarrechte geltend machen können. Da das öffentliche Baurecht grundstücks- und nicht personenbezogen sei, stehe grundsätzlich nur Eigentümern oder Inhabern eigentumsähnlicher Rechte an Nachbargrundstücken Nachbarschutz zu. Hierzu zählten die Antragsteller als Mieter nicht, auch wenn ihr Mietverhältnis schon lange bestehe und sie einen Erwerb des von ihnen bewohnten Hauses beabsichtigten.

Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 26.10.2011, 4 B

2446/11, nicht rechtskräftig