Bankrecht: Wer mit der SCHUFA nichts zu tun haben will, kann keinen Dispo durchsetzen

Ein Geldinstitut (hier eine Sparkasse) ist nicht verpflichtet, einer Kundin einen Dispokredit einzuräumen, wenn diese nicht bereit ist, eine Bedingung zu erfüllen, die für die Bank wichtig ist. Das entschied das LG Kleve.

Dies bezieht sich zum Beispiel darauf, dass der Vertrag eine SCHUFAKlausel enthalten soll, was der Kundin nicht passte. Das Gericht: Keine Bank ist verpflichtet, einen Kredit einzuräumen, wenn die dafür von ihr gewünschten Bedingungen nicht anerkannt werden. LG Kleve, 4 O 4/13