Die Bundesregierung hat den Entwurf für das 25. BAföG-Änderungsgesetz verabschiedet. Ab 2015 wird der Bund demnach die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG übernehmen. Dadurch würden die Länder künftig jährlich um rund 1,2 Milliarden Euro entlastet, teilt das Bundesbildungsministerium mit. Laut Gesetzentwurf solle der den Ländern so zusätzlich entstehende finanzielle Spielraum dem Bildungsbereich, insbesondere den Hochschulen, zugute kommen. Ab Sommer 2016 beziehungsweise ab dem Wintersemester 2016/17 soll zudem die geplante Anhebung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge um sieben Prozent die Förderungsbeträge steigen lassen und den Kreis der BAföG-Empfänger um rund 110.000 vergrößern. Die Kinderbetreuungszuschläge werden auf einheitlich 130 Euro pro Kind und der Wohnzuschlag auf 250 Euro angehoben. Für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, steige damit der monatliche Förderungshöchstsatz um rund 9,7 Prozent von derzeit 670 Euro auf künftig 735 Euro, so das Bildungsministerium. Die Freibeträge für eigenes Vermögen von Auszubildenden würden ebenfalls erhöht – von bisher 5.200 auf 7.500 Euro. Bisher bestehende Förderungslücken beim Übergang zwischen einem Bachelor- zu einem Masterstudium würden geschlossen.
Zudem werden mit dem 25. BAföG-Änderungsgesetz Ausbildungsaufenthalte im Ausland ebenso erleichtert wie der Zugang zu einer Förderung für nichtdeutsche Auszubildende. Unter anderem haben künftig Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstiteln aus humanitären oder familiären Gründen oder einer Duldung bereits nach 15 Monaten statt bisher vier Jahren Aufenthalt in Deutschland die Möglichkeit, BAföG zu beantragen.
Für die bessere Unterstützung von BAföG-Empfängern und mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit investiere der Bund jährlich zusätzlich rund 500 Millionen Euro, so das Bildungsministerium. Zusammen mit den zusätzlich durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereitzustellenden Mittel in Höhe von 325 Millionen Euro für Darlehensanteile am Studierenden-BAföG werden laut Ministerium mit dem gesamten Reformpaket 825 Millionen Euro zusätzlich für das BAföG zur Verfügung gestellt.
Bundesbildungsministerium, PM vom 20.08.2014
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