Studiert ein Kind im Ausland außerhalb der EU/EWR, kann der Anspruch auf Kindergeld gefährdet sein. Denn hat das Kind seinen Wohnsitz oder „gewöhnlichen Aufenthalt“ im ausländischen Staat, gibt es kein Kindergeld mehr.
Bei einem Auslandsaufenthalt von maximal einem Jahr sind keine Probleme zu erwarten. In diesem Fall geht die Familienkasse davon aus, dass das Kind zum Haushalt der Eltern gehört und damit seinen Wohnsitz weiterhin im Inland hat.
Bei einem von vornherein länger als einem Jahr geplanten Auslandsaufenthalt prüft die Familienkasse, wie oft das Kind nach Hause kommt und wie lange es sich dort aufhält. Interessant sind vor allem die Semesterferien: Das Kind muss in diesen ausbildungsfreien Zeiten zu Hause bei den Eltern in Deutschland wohnen. Für den Fall eines mehrjährigen Studiums zum Beispiel in den USA sollten es jährlich mindestens fünf Monate sein, die das Kind sich zu Hause aufhält.
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