Auch ein Motorrad ist ein „Kraftfahrzeug“

Sind aus einer Fußgängerzone „Kraftfahrzeuge aller Art“ ausgesperrt, so kann ein Motorradfahrer, dessen dort parkendes Fahrzeug abgeschleppt wurde, nicht dagegen argumentieren, sein Bike sei doch größenmäßig mit einem Pkw gar nicht zu vergleichen.

Dabei ist es unerheblich, ob sein Fahrzeug in der konkreten Situation eine Störung des Fußgängerverkehrs verursacht hat, weil zu dieser Zeit nur wenige Menschen die Innenstadt bevölkert hatten. Eine Ausnahme, die ein Abschleppen als unverhältnismäßig erscheinen lassen könne, sei allenfalls in Nachtstunden denkbar, in denen überhaupt kein Fußgängerverkehr stattfinde, entschied das Verwaltungsgericht Mainz. VwG Mainz, 1 K 1673/11

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