Im Rahmen des EU-Amtshilfegesetzes werde weitgehend das Jahressteuergesetz 2013 beschlossen. Damit würden lang geplante zwingende Rechtsanpassungen vorgenommen. Arbeitnehmer könnten zudem die Geltungsdauer eines Freibetrages von einem auf zwei Jahre verlängern. Ebenso wie der Wehrsold freiwillig Wehrdienstleistender bleibe das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld steuerfrei. Weitere Bezüge wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen würden dagegen steuerpflichtig. Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz werde ein neues Produktinformationsblatt eingeführt, teilt das Finanzministerium mit. Zudem werde die Eigenheim-Rente vereinfacht.
Bundesfinanzministerium, PM vom 05.06.2013
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