Abmahnungen bei Urheberrechtsverstößen: Amtsgericht Hamburg deckelt Anwaltskosten

Eine Deckelung der Anwaltskosten bei Abmahnungen nach Urheberrechtsverstößen, die Verbraucher im privaten Bereich begangen haben, erhofft sich die Verbraucherzentrale Hamburg von einem Beschluss des Amtsgerichts (AG) Hamburg. Dieses habe entschieden, dass der Gegenstandswert der Streitigkeiten deutlich geringer anzusetzen sei als bislang von Anwälten und den meisten Gerichten gehandhabt. Bei vielen Urheberrechtsverstößen, die oft durch „Filesharing“ von Video- und Musikdateien begangen würden, wäre dann nur noch ein Betrag von 150 Euro für die Leistungen der Anwälte zu zahlen, erläutern die Verbraucherschützer. Der Beschluss gebiete den „unverschämten Auswüchsen“ der Abmahnindustrie wenigstens in Bezug auf die direkten Anwaltskosten hoffentlich bald Einhalt, so Anneke Voß von der Verbraucherzentrale.

Verbraucherzentrale Hamburg, PM vom 10.08.2013 zu Amtsgericht Hamburg, Hinweisbeschluss vom 24.07.2013, 31a C 109/13

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