Abfindung: Manchmal kann es um Sekunden gehen, ob 300.000 Euro fällig werden

Vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf wurde um eine Abfindung in Höhe von 300.000 Euro für den Verlust des Arbeitsplatzes gestritten, der von einem Mitarbeiter gefordert worden war, weil er das „Windhundsystem“, das der ganzen Angelegenheit zugrunde lag, für rechtswidrig hielt. Die Meldungen der zum Verlassen des Betriebes entschlossenen Arbeitnehmer waren auf einer speziellen Website entgegengenommen worden, was eine „auf Millisekunden“ genaue Erfassung der Zeitstempel ermöglichte. Die Meldung des zurückgewiesenen Mitarbeiters war danach um sechs Minuten zu spät registriert worden. Da hier rechtlich kein Anspruch auf eine Abfindungszahlung bestanden habe, so das Gericht, habe es dem Arbeitgeber freigestanden, wie er die Auswahl gestalte – von Fällen einer Diskriminierung abgesehen. LAG Düsseldorf, 14 Sa 1344/15