Wohnungskündigung: Sind 680 Euro Miete monatlich oder jährlich zu zahlen…?

Wird in einem Mietvertrag versehentlich nicht angekreuzt, ob die (hier 680 Euro betragende) Miete monatlich, vierteljährlich oder jährlich zu entrichten ist, die Betriebskosten aber ausdrücklich monatlich zu zahlen ist, so ist davon auszugehen, dass auch die Miete „pro Monat“ beim Vermieter landen muss.

Ist das nicht der Fall und beruft sich die Mieterin darauf, von einer „jährlichen“ Zahlung ausgegangen zu sein, so darf der Vermieter auch dann das Mietverhältnis fristlos aufkündigen, wenn sich bereits ein hoher Mietrückstand aufgehäuft hatte.

Hier ging es um einen Vermieter, der in der betreffenden Wohnung bereits mit der Mieterin zusammengelebt und sich nach der Trennung ins Ausland begeben hatte. Um das Mietverhältnis hatte er sich lange Zeit nicht gekümmert. Die späte Reaktion auf das Verhalten seiner ExFreundin war für das Landgericht Berlin kein Problem: Die Kündigung sei rechtens. LG Berlin, 67 S 278/14