Das Finanzgericht (FG) Münster hat im Jahr 2010 seinen Bestand an anhängigen, zum Teil auch älteren, Verfahren eigenen Angaben zufolge deutlich abbauen können. Dies führt das Gericht unter anderem auch auf seine Streitschlichtungspraxis zurück.
So führten die FG-Richter pro Jahr in durchschnittlich etwa 1.300 Streitfällen Erörterungstermine vor Ort durch. In diesen Terminen würden die tatsächlichen und rechtlichen Probleme des Falles diskutiert, aber auch die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Streitbeilegung sondiert. Diese Gespräche seien, so der Präsident des FG Münster Johannes Haferkamp, in besonderer Weise geeignet, unter Leitung eines mit dem Streitfall vertrauten Richters streitige Rechtsfragen zu klären und Konflikte in der Dauerbeziehung zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt zu schlichten.
Die vor dem FG Münster geführten Verfahren waren laut Gericht für die Steuerpflichtigen auch im Jahr 2010 häufig erfolgreich. Rund 46 Prozent der Steuerpflichtigen hätten ihr Klageverfahren ganz oder jedenfalls teilweise erfolgreich abschließen können (2009: rund 42 Prozent). Die hohe Erfolgsquote sieht das FG wesentlich durch die wachsende Komplexität des Steuerrechts bedingt. Die sich hieraus ergebenden Sach- und vielfach neuen Rechtsfragen könnten oftmals erst im gerichtlichen Verfahren gelöst werden. Finanzgericht Münster, PM vom 09.02.2011
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