Vorarbeiter haftet wegen grob fahrlässigen Einsatzes ungelernter Arbeiter

Setzt ein verantwortlicher Bauleiter für Baumfällarbeiten insoweit ungelernte Arbeiter ein, so handelt er grob fahrlässig, wenn sich diese beim Taktieren mit einem Seilzug verletzen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden und einen Bauleiter zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von (bisher) knapp 900.000 Euro verurteilt. Der beklagte Vorarbeiter war von seiner Firma mit der Räumung eines Grundstücks beauftragt worden. Auf dem Grundstück standen nur noch der Schornstein mit Fundamentplatte eines abgerissenen Hauses sowie einige Bäume von rund zehn Metern Höhe und 30 Zentimetern Durchmesser. Der Baustellenleiter teilte zwei unerfahrene Mitarbeiter zur Mithilfe bei den Baumfällarbeiten ein. Er beauftragte sie, ein Seil zwischen Baum und Schornstein mithilfe eines Kettenzuges zu spannen. Nach Auftragserteilung verließ er die Baustelle. Der Schornstein stürzte beim Spannen des Seils auf die beiden Arbeiter. Einer der beiden ist seither querschnittsgelähmt, der andere zu 20 Prozent erwerbsgemindert.

Das Landgericht Oldenburg verurteilte den Baustellenleiter zur Zahlung von Schadenersatz wegen grob fahrlässigen Verhaltens. Die Berufung des Beklagten blieb ohne Erfolg.

Das OLG hat entschieden, dass der Beklagte haftet, weil er keine fachkundigen Personen hinzugezogen habe und Mitarbeiter ausgewählt habe, die noch nie einen Baum gefällt hatten und daher aufgrund ihrer Unerfahrenheit offensichtlich ungeeignet zum selbstständigen Ausführen der Fällarbeiten gewesen sind. Die Geschädigten seien weder fachkundig in die Arbeiten eingewiesen noch überwacht worden. Die Gefahr sei offensichtlich gewesen und hätte sich dem Beklagten aus Sicht der Richter aufdrängen müssen. Das gelte umso mehr, als die beiden Arbeiter per Telefon selbst noch mitgeteilt hätten, dass sie sich im Umgang mit dem Kettenzug nicht auskennen.

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 24.02.2011, 1 U 33/10, rechtskräftig

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