Polen muss seine Steuervorschriften für gebietsfremde Investment- und Pensionsfonds ändern. Ansonsten droht dem Land, von der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt zu werden. Die EU-Behörde hält die derzeitigen polnischen Steuerregeln für gebietsfremde Investment- und Pensionsfonds für diskriminierend. Hintergrund: Nach dem polnischen Steuerrecht sind inländische Investment- und Pensionsfonds von der Körperschaftsteuer befreit. Außerhalb Polens ansässige Fonds hingegen können diese Befreiung nur unter bestimmten Bedingungen in Anspruch nehmen. Nach Meinung der Kommission stehen diese Vorschriften nicht im Einklang mit dem EU-Recht, demzufolge alle Steuerbefreiungen sowohl inländischen als auch gebietsfremden Steuerzahlern zu gewähren sind. Investment- und Pensionsfonds aus anderen EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Wirtschaftsraum würden gegenüber den in Polen ansässigen Fonds benachteiligt, bemängelt die Kommission. Europäische Kommission, PM vom 16.06.2011

