Kartellrecht: Millionengeldbuße gegen Hersteller von Instant-Cappuccino

Das Bundeskartellamt (BKarta) hat Geldbußen in Höhe von rund neun Millionen Euro gegen zwei Hersteller von Instant-Cappuccino sowie zwei verantwortliche Mitarbeiter verhängt. Es wirft den Betroffenen vor, eine Preiserhöhung für Family-Cappuccino zur Jahreswende 2007/2008 abgestimmt zu haben.

Bei den beiden Unternehmen handelt es sich um die Kraft Foods Deutschland GmbH, Bremen, und die Krüger GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bergisch-Gladbach. Eingeleitet wurde das Verfahren durch einen Bonusantrag der Melitta Kaffee GmbH, Bremen, gegen die deshalb keine Geldbuße verhängt wurde. Kraft Foods wurde für die Kooperation bei der Aufklärung der Vorwürfe eine Reduktion der Geldbuße gewährt.

Instant-Cappuccino wird von den Herstellern in unterschiedlichen Produktlinien in 350 bis 500 Gramm-Beuteln oder Dosen an den Lebensmitteleinzelhandel vertrieben. Die abgestimmte Preiserhöhung bezog sich sowohl auf den Fabrikabgabepreis als auch auf die unverbindliche Preisempfehlung, die die Hersteller dem Lebensmitteleinzelhandel zur Verfügung stellen.

Mit dem vorliegenden Fall hat das Bundeskartellamt eigenen Angaben zufolge nach den beiden bereits abgeschlossenen Verfahren gegen Kaffeeröster in den Bereichen des Lebensmitteleinzelhandels und des Außer-Haus-Bereichs nunmehr alle Verfahren wegen horizontaler Preisabsprachen im Bereich Röstkaffee und Cappuccino abgeschlossen. 1