Die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Bremen haben am 14.10.2011 einen gemeinsamen Vorschlag zur Vereinfachung des Steuerrechts vorgestellt. Das Zehn-Punkte-Papier sieht Vereinfachungen in den Bereichen „Außergewöhnliche Belastungen“, „Arbeitnehmer“, „Steuervergünstigungen“ und „Unternehmer“ vor.
Die Vorschläge sollen mit den anderen Ländern diskutiert werden. Am Ende soll ein einvernehmlicher Beschluss der Finanzministerkonferenz stehen. Auf dieser Basis soll dann ein Gesetzesvorschlag als Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden.
Im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen schlagen die Länder eine Erhöhung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und eine gleichzeitige Neujustierung ihrer Abgeltungswirkung vor. Ferner sollen zukünftig die Kosten für Pflegeleistungen und ärztliche Betreuung direkt aus der Rechnung der Pflegeeinrichtung in die Steuererklärung übernommen werden können und nicht mehr künstlich in die Bereiche Pflege, Unterkunft und Verpflegung nach steuerlichen Gesichtspunkten aufgesplittet werden müssen. Schließlich sollen künftig nur noch Unterhaltszahlungen an Bedürftige im Inland steuerlich abgezogen werden können.
Im Bereich „Arbeitnehmer“ soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in drei separate Pauschbeträge für Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (560 Euro), Aufwendungen für die berufliche Nutzung privater Computer sowie Kontoführungsgebühren (140 Euro) und in Aufwendungen für übrige Werbungskosten (300 Euro) aufgeteilt werden. Dies soll den bisherigen Einzelnachweis von Bagatell-Werbungskosten vermeiden. Zudem soll eine Angleichung der Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung an die steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben stattfinden und damit ungerechtfertigte Steuersparmöglichkeiten geschlossen werden. Weiterhin soll die Abschaffung der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge dafür sorgen, dass diese nicht mehr sachwidrig als Steuerbefreiung für Gutscheine genutzt werden kann. Im Bereich der Steuervergünstigungen schlagen die vier Bundesländer vor, für die Steuerermäßigung bei Handwerkerrechnungen einen Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro einzuführen, bis zu dem Rechnungsbeträge unberücksichtigt bleiben. Darüber hinaus wollen die Länder das Steuerrecht durch die Abschaffung der teilweisen Steuerbefreiung des sogenannten Carried Interest (Initiatorenvergütungen) bei Private Equity-Fonds entschlacken. Die Arbeitnehmer-Sparzulage soll in die Altersvorsorgezulage integriert werden.
Im Bereich „Unternehmen“ soll der komplizierte § 15a Einkommensteuergesetz umgestaltet werden, indem die Verquickung von Handelsrecht und Steuerrecht innerhalb dieser Vorschrift gelöst wird. Das bislang für den Verlustabzug maßgebende Handelsrecht werde durch bekannte steuerliche Ansätze ersetzt.
Finanzministerium Rheinland-Pfalz, PM vom 14.10.2011
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