Umsatzsteuergrenze: Verspätete Anmeldung eines Kleinunternehmers

Wenn Kleinunternehmer die Umsatzsteuergrenze überschreiten und die Steuer in der Annahme, keiner Steuerpflicht zu unterliegen, verspätet anmelden, liegt keine Steuerhinterziehung vor. Dies stellt die Bundesregierung klar.

In ihrer Antwort (BT-Drs. 17/7133) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 17/6932) erläutert sie, dass in diesen Fällen der Vorsatz fehle.

Außerdem gibt die Regierung in ihrer Antwort an, dass eine Anhebung der zurzeit bei 17.500 Euro im Jahr liegenden Umsatzsteuergrenze aufgrund von EU-Vorgaben nur entsprechend der Preissteigerungsrate erfolgen kann.

Deutscher Bundestag, PM vom 11.10.2011

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