Familienpflegezeit kommt zum 01.01.2012

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gebilligt. Es soll Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnen, in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren mit reduzierter Arbeits-Stundenzahl bei staatlich geförderter Aufstockung des Arbeitsentgelts Angehörige pflegen zu können. Das Gesetz über die Familienpflegezeit tritt nach Angaben der Bundesregierung zum 01.01.2012 in Kraft. Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden verringern können, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen. Möglich ist das über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren. Um die Einkommenseinbußen, die durch die Reduzierung der Arbeitszeit entstehen, abzufedern, erhalten sie eine Lohnaufstockung. Wer zum Beispiel von einer Vollzeit auf eine Halbzeitstelle reduziert, erhält 75 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens.

Nach der Pflegephase wird die Arbeit wieder im vollen Umfang aufgenommen. Die Beschäftigten bekommen aber weiterhin nur ihr abgesenktes Gehalt, und zwar so lange, bis der Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers „abgearbeitet“ ist.

Den eigentlichen Vertrag über die Familienpflegezeit schließen die betroffenen Beschäftigten mit ihrem Arbeitgeber. Dieser soll durch die Pflegezeit nicht belastet werden. Daher stellt der Bund den Arbeitgebern mit Hilfe der staatlichen KfW-Bankengruppe ein zinsloses Darlehen für die Aufstockung des Gehalts zur Verfügung. Dieses Darlehen zahlen die Arbeitgeber dann zurück, wenn die Beschäftigten wieder voll arbeiten, aber weiter nur ein reduziertes Gehalt erhalten. Beschäftigte, die die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, müssen für diesen Zeitraum eine Versicherung abschließen. Dies soll die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit für ihren Arbeitgeber minimieren. Die Kosten dafür sollen bei etwa 10 bis 15 Euro im Monat liegen.

Bundesrat und Bundesregierung, PM jeweils vom 25.11.2011

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