Steuerentlastung: Mehr Netto für Bürger ab 2013

ƒ Anhebung des Existenzminimums von 8.004 Euro in zwei Schritten zum 1. Januar 2013 um 126 Euro und zum 1. Januar 2014 um 224 Euro, also insgesamt um 350 Euro;

ƒ Prozentuale Anpassung des Tarifverlaufs an die Preisentwicklung, ebenfalls in zwei Schritten, mit insgesamt 4,4 Prozent;

ƒ Regelmäßige Berichterstattung über die Wirkung der kalten Progression ab 2014 alle zwei Jahre.

ƒ Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von rund 25.000 Euro wird jährlich etwa 150 Euro weniger Steuern zahlen müssen als bisher. Das entspricht einer Entlastung von 3,4 Prozent seiner bisherigen Steuerzahllast von rund 4.300 Euro (Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag).

ƒ Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von rund 43.000 Euro jährlich wird 2014 hingegen 2,5 Prozent weniger Steuern zahlen müssen (rund 270 Euro bei einer bisherigen Steuerbelastung von rund 10.300 Euro).

ƒ Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von rund 25.000 Euro jährlich wird im Jahr 2014 rund 165 Euro weniger Steuern zahlen müssen. Das entspricht einer Entlastung von rund elf Prozent seiner bisherigen Steuerbelastung.

ƒ Ein verheirateter Arbeitnehmer mit 53.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr erfährt hingegen nur eine Entlastung von rund drei Prozent seiner bisherigen Steuerzahllast; das sind rund 300 Euro weniger an Steuern im Jahr.

ConTax Muschlin & Partner
Ihr Steuerberater in Rostock