Grüezi-Immobilien-Kauf muss rückabgewickelt werden

Die Grüezi-Real-Estate AG muss einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung in Berlin im Wege des Schadenersatzes rückgängig machen. Dies hat das Berliner Landgericht (LG) entschieden. Der Käufer sei beim Beratungsgespräch vor dem bankfinanzierten Erwerb unzureichend über die zu erwartenden Mieterträge informiert worden, so die Richter. So habe der Wohnungsvermittler dem Käufer wahrheitswidrig zugesichert, er müsse keine eigenen Zuzahlungen leisten. Außerdem habe der Vermittler dem Käufer dazu geraten, ein verbindliches Kaufvertragsangebot abzugeben, obwohl er noch keinen Darlehensvertrag abgeschlossen und keine Übersicht über die konkrete Rentabilität des Anlageobjektes gehabt habe.

Das LG gelangte eigenen Angaben zufolge zu der Überzeugung, dass der Kauf bei zutreffender Beratung nicht zustande gekommen wäre und gab dem Verbraucher Recht, für den durch den Vertrag erhebliche langfristige finanzielle Belastungen entstanden wären. Landgericht Berlin, Urteil vom 19.01.2012, 13 O 317/10

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