Erbschaftsteuergesetz: Bundesfinanzministerium tritt Verfahren vor BFH bei

Das Bundesfinanzministerium ist einem Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) beigetreten, in dem es um die Verfassungskonformität des Erbschaftsteuergesetzes nach der Reform zum 01.01.2009 geht. Das Ministerium ist damit einer Aufforderung des BFH gefolgt. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 17/9077) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/8948) hervorgeht, wird das Ministerium eine Stellungnahme abgeben. Dieser Stellungnahme aber könne es mit Rücksicht auf das laufende Gerichtsverfahren nicht vorgreifen.

Hintergrund: Der BFH hat mit Beschluss vom 05.10.2011 (Aktenzeichen: II R 9/11) das Bundesfinanzministerium aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, in dem die Verfassungskonformität des Erbschaftsteuergesetzes nach der Reform zum 01.01.2009 strittig ist. Unter anderem wird die Frage aufgeworfen, ob der allgemeine Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes dadurch verletzt ist, dass durch rechtlich zulässige Gestaltung zu einer steuerlichen Vollverschonung optiert werden kann. Deutscher Bundestag, PM vom 05.04.2012

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