BAföG: Studenten, die sich anstrengen, können Verlängerung erhalten

Studenten können ausnahmsweise länger Anspruch auf Ausbildungsförderung haben als für die Maximalzeit. Das gilt beispielsweise dann, wenn Vorlesungen ständig überfüllt sind und ein Studium deshalb nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann.

Allerdings müssen sich die Studenten stets „besonders anstrengen“ und alles dafür tun, ihr Studienziel zu erreichen. Das konnte die hier betroffene Studentin nicht darlegen, weshalb ihr Klage letztlich scheiterte. VwG Arnsberg, 10 K 2053/11