Bei der 10-Stunden-Rechnung ist grundsätzlich auf den Durchschnitt für die Dauer des gesamten Aufenthaltes abzustellen, so dass bei insgesamt hinreichend umfangreichem Unterricht die Berücksichtigung in einem Ferienmonat nicht unterbrochen wird. Bei weniger als durchschnittlich zehn Wochenstunden können ausnahmsweise einzelne Monate gleichwohl als Berufsausbildung zu werten sein, wenn sie – zum Beispiel infolge von Blockunterricht oder Lehrgängen – durch intensiven, die Grenze von zehn Wochenstunden deutlich überschreitenden Unterricht geprägt werden.
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