eBay-Auktion darf bei Beschädigung der Ware vorzeitig beendet werden

Wer über eBay ein Produkt zum Verkauf anbietet und während noch laufender Auktion merkt, dass dieses einen Mangel aufweist, darf, wenn er den Mangel nicht selbst verschuldet hat, die Auktion vorzeitig beenden. Dies hat das Bochumer Landgericht (LG) in zweiter Instanz bestätigt. Die Revision wurde zugelassen, weil das Gericht dem Fall, über den das Nachrichtenmagazin „Heise.de“ berichtet hatte, grundsätzliche Bedeutung beimisst.

Ein Autobesitzer hatte seinen alten Mercedes über eBay zum Verkauf angeboten. Nach Anlaufen der Auktion ging bei dem Wagen die Zentralverriegelung kaputt. Deswegen beendete der Verkäufer die Auktion vorzeitig. Hiermit war der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende nicht einverstanden. Er klagte auf Erfüllung des seiner Meinung nach zustande gekommenen Kaufvertrags beziehungsweise Schadenersatz. Die Klage hatte weder in erster noch in zweiter Instanz Erfolg.

Das LG Bochum verwies den Kläger auf die eBays Allgemeine Geschäftsbedingungen, die die vorzeitige Beendigung des Angebots bei Beschädigung der Ware deckten.

„Heise-online“, Meldung vom 22.01.2013

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