Die Bundesregierung hat eine Verabredung der Föderalismuskommission II zum Ausbau der Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) umgesetzt. In der von ihr am 24.04.2013 beschlossenen „Mantelverordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern“ wird der Zeitpunkt für den Übergang der Zuständigkeit für beschränkt Steuerpflichtige auf den 01.01.2014 bestimmt. Wie das Bundesfinanzministerium meldet, bedarf die Verordnung noch der Zustimmung des Bundesrates.
Die Föderalismuskommission II – Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen – habe 2009 zwischen Bund und Ländern vereinbart, dass die Zuständigkeit für das Steuerabzugsverfahren und das Veranlagungsverfahren bei beschränkt Steuerpflichtigen (§§ 50, 50a Einkommensteuergesetz) von den Ländern auf das Bundeszentralamt für Steuern übergehen soll. Der genaue Zeitpunkt des Zuständigkeitsübergangs sei damals offen geblieben, erläutert das Finanzministerium. Dieser Zeitpunkt werde nun auf den 01.01.2014 festgelegt.
Bundesfinanzministerium, PM vom 24.04.2013
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