11.08.
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.08. für den Eingang der Zahlung.
15.08.2014
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 18.08. für den Eingang der Zahlung. In Bundesländern, in denen der 15.8. Feiertag ist (Mariä Himmelfahrt), gilt: 18.8./21.8.
Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge August 2014 Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für August ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 28.08.2014.
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